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Fragen und Antworten
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Ihr Kind hat sich zusammen mit Ihnen dazu entschlossen, eine ganz besondere Herausforderung zu suchen und ein Schuljahr im Ausland zu absolvieren. Dieses Auslandschuljahr ist sicher ein bedeutender Einschnitt in Ihrer Familie, aber auch eine Erfahrung, die an Bedeutsamkeit für die Zukunft Ihres Kindes nicht zu unterschätzen ist. Keine Gastfamilie wird ihren Tagesablauf, ihre Freizeitaktivitäten und ihre Meinungen und Gewohnheiten für Ihr Kind wesentlich verändern. Ebenso wird kein Lehrer von Ihrem Kind weniger verlangen als von den einheimischen Schülerinnen und Schülern, keine Schule, kein Sporttrainer wird die geltenden Prozesse ausser Kraft setzen und kein Polizist wird darüber hinwegsehen, wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn sich gegen geltendes Gesetz verhält. Die folgenden Bemerkungen zu möglichen Fragen sollen Ihnen helfen, sich als Eltern und in der Familie auf das Auslandschuljahr Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes vorzubereiten.
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Ihre Tochter oder Ihr Sohn sollte sich schon zu Hause mit seinem Gastland beschäftigen und sich im Internet und aus Büchern Wissen aneignen über Geschichte, Geographie, Klima, politische Situation, Bräuche und Schulsystem. Ebenso wichtig ist es, über die Schweiz Bescheid zu wissen. Die Gastfamilie, die Lehrkräfte und die Klassenkameradinnen und -kameraden im Gastland sind interessiert, etwas über das alltägliche Leben und die geographischen, historischen und kulturellen Gegebenheiten in der Schweiz zu erfahren. Ihre Tochter oder Ihr Sohn ist ein junger Botschafter unseres Landes, Kümmern Sie sich rechtzeitig um die erforderlichen Reiseunterlagen. Der persönliche Pass Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes sollte mindestens 6 Monate über das vorgesehene Rückreisedatum hinaus gültig sein. Machen Sie von sämtlichen Dokumenten eine Kopie, die Sie bei sich zu Hause aufbewahren. Halten Sie sich bei auftretenden Problemen vor und während des Auslandschuljahres an den Dienstweg: Nehmen Sie zuerst mit iES, allenfalls mit iE, Kontakt auf.
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Das Taschengeld für Ihr Kind sollte möglichst realistisch eingeplant werden. Es darf nicht nur für die eigenen Zwecke Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes ausreichen. iES empfiehlt einen Betrag von etwa 300 bis 400 Franken pro Monat. Planen Sie Ausgaben für die Gastfamilie mit ein, z.B. für Fahrten am Wochenende und Ausflüge in der schulfreien Zeit. Ebenfalls sollte ein allfälliger Eigenbedarf an Nahrungsmitteln selbst finanziert werden. Dies gilt insbesondere für Vegetarier. Auch in öffentlichen Schulen werden Ausgaben für besondere Aktivitäten ausserhalb des eigentlichen Unterrichts auf Ihr Kind zukommen. Planen Sie für die erste Zeit des Auslandschuljahres ein etwas höheres Taschengeld ein. Nach ein paar Monaten werden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die benötigten Mittel besser einschätzen können. Ein zu hohes Taschengeld zur eigenen Verfügung ist in keinem Fall wünschenswert, da das grosszügige Ausgeben im Freundeskreis Neid bewirken kann oder womöglich ausgenützt wird. Die Gasteltern sehen es auch nicht gern, wenn die Austauschschülerin oder der Austauschschüler über weit mehr Taschengeld verfügt als die eigenen Kinder.
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Die Schule erwartet, dass die Austauschschülerin und der Austauschschüler ebenso wie die Einheimischen die geforderten Leistungen erbringen. Unentschuldigte Absenzen sind absolut untersagt. Alle geplanten Lektionen/Kurse und Aktivitäten müssen besucht und absolviert werden. Abschreiben bei Proben/Tests oder andern Aufgaben ist insbesondere in den USA kein Kavaliersdelikt: Es kann im schlimmsten Fall zum Ausschluss aus der Schule führen. Die Gastschülerin und der Gastschüler haben keinen Anspruch auf Diplome oder sonstige Schulabschlüsse.
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Die Jugendlichen verbringen im Gastland ihre Freizeit nicht viel anders als in der Schweiz. Allerdings nimmt die Schule in den meisten Ländern bei der Freizeit- und sogar Abendgestaltung einen viel höheren Stellenwert ein. Die Schule ist häufig der Sammelpunkt aller kulturellen und sportlichen Ereignisse. Die Jugendlichen im Gastland haben im Vergleich zur Schweiz weniger strukturierte Freizeit. Sie sind in einen schulischen oder gesellschaftlichen Rahmen eingebunden, aus dem sich die Freizeitgestaltung ergibt. Nach dem langen Schulalltag sind in der Regel noch umfangreiche Hausaufgaben zu erledigen. Es bleibt also nicht viel individuelle Freizeit übrig. Dies kann anfänglich eine markante Umstellung bedeuten, wenn jemand gewohnt ist, relativ viele Freiheiten zu haben und für sich selbst verantwortlich zu sein. Es ist ausserdem auch selbstverständlich, dass die Gasteltern eine feste Zeit festsetzen, zu der man abends nach Hause kommen muss. Sie wollen auch genau wissen, mit wem man für wie lange wohin geht. Die Absprachen mit den Gasteltern müssen getroffen und eingehalten werden. Dieses geleitete und stärker kontrollierte Sein ist Teil des Auslandschuljahres.
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Es ist normal, wenn Ihr Kind während seines Auslandschuljahres Phasen von Heimweh durchmacht oder von den kulturellen Unterschieden im Gastland überfordert ist. Häufig erfolgt eine erste Zeit des Heimwehs nach etwa 6-8 Wochen. Auch die Festtage am Jahresende lassen Ihr Kind natürlich vermehrt an seine Familie zu Hause denken. Auch wenn es Ihnen schwer fällt: In einer solchen Phase sollten Sie bewusst nicht zu oft anrufen. Lassen Sie auf keinen Fall Kurzschlusshandlungen zu, wie z.B. plötzliches Hinreisen oder umgekehrt überstürztes Nach-Hause-Holen. In schwierigen Situationen, denen Sie sich nicht mehr gewachsen fühlen, möchte Ihnen iES oder iE weiterhelfen können.
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Die heutigen Kommunikationsmöglichkeiten erleichtern den spontanen und persönlichen Kontakt zwischen Tochter oder Sohn und den Eltern. Spontane SMS oder regelmässige Emails sind die Regel. Die Erfahrung zeigt, dass zu häufiger Kontakt mit dem Elternhaus mögliches Heimweh verstärken kann. Ausserdem wird die Anpassung an die neue Umgebung häufig unnötig erschwert.
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Ein hohes Mass an Flexibilität der Schülerinnen und Schüler ist absolut unerlässlich für ein erfolgreiches Schuljahr im Ausland. Dies ist wohl auch die grösste Herausforderung. Jede und jeder hat ein bestimmtes Bild vom Gastland, entweder durch eigene Urlaubserlebnisse, durch Berichte von Freunden und Bekannten oder durch die Medien. Die Realität im Gastland ist häufig eine andere. Helfen Sie Ihrem Kind, indem Sie keine Illusionen verstärken vom Land der unbegrenzten Möglichkeiten, vom möglichen Weg zum Spitzensportler, Schauspieler oder Fotomodell. Die Schülerinnen und Schüler werden in normalen Familien leben, normale öffentliche oder private Schulen besuchen. Sie werden diejenigen Förderungen erfahren, die alle andern Mitschülerinnen und Mitschüler ebenfalls bekommen. Auch im Ausland werden Ihre Kinder Freunde haben, die entweder luxuriöser oder aber auch einfacher leben als sie selbst. Sie werden Klassenkameradinnen und ñ kameraden haben, die einen weiteren oder kürzeren Schulweg haben. Es gilt, die eigene Situation mit positiver Einstellung anzunehmen. Das ist die beste Voraussetzung für ein gutes Einleben in Familie und Schule. Die Anpassung an die Gegebenheiten erbringt der Gast, und nicht der Gastgeber. Es ist auch wichtig, sich im Vorfeld nicht auf eine bestimmte Region des Ziellandes festzulegen und dann womöglich enttäuscht zu sein, wenn der Wunsch nicht in Erfüllung geht. iES und iE versuchen, die im Gespräch geäusserten Wünsche zu erfüllen. Dies ist aber vor allem in den USA nicht immer möglich: Wir sind letztendlich auf die Freigabe der Schulplätze und auf bereitwillige Gastfamilien angewiesen. Die Auswahl einer Gastfamilie, passend zum Gast und umgekehrt, ist die schwierigste Aufgabe bei der Organisation eines Auslandschuljahres. Es geht dabei nicht nur um ein Gästezimmer, das gebucht werden kann. Es sind immer mehrere Menschen involviert, mit denen man sich anfreunden muss. Keine Gastfamilie ist vollends transparent.
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Der Prozess zur Erteilung des Visums ist ein Thema, das viele Familien verunsichert. Jede Schülerin und jeder Schüler braucht für die aussereuropäischen Länder ein so genanntes Schülervisum. Die diesbezüglichen Bestimmungen ändern sich häufig und unvermittelt. Das kann Zeitverzug und für alle unangenehmen Druck bedeuten. Neben der zeitintensiven formalen Abwicklung ist die emotionale Belastung oftmals nicht unerheblich. Es kommt immer wieder vor, dass besonders für die USA die Erteilung des Visums mehr Zeit in Anspruch nimmt als vermutet. iES und iE tun alles, um den Ablauf möglichst zügig und reibungslos zu gestalten. Allerdings können auch wir nicht in die Arbeitsabläufe der Botschaften und Konsulate eingreifen.
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Alle Schülerinnen und Schüler, die mit iES ein Schuljahr im Ausland verbringen, müssen eine auch im Gastland gültige Unfall- und Krankenversicherung haben. iE bietet ein spezielles Versicherungspaket für die einzelnen Zielländer an, das neben der obligatorischen Reisekranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung noch eine Reisegepäck- und Rechtsschutzversicherung umfasst. Eine ausführliche Informationsbroschüre der Versicherungsgesellschaft erhalten Sie zusammen mit dem Flugticket. Die Kosten für das genannte Versicherungspaket entnehmen Sie bitte der Preisliste von iES.
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Sobald klar ist, wohin Ihre Tochter oder Ihr Sohn reisen wird, muss der Flug gebucht werden. Wenn Sie wollen, können Sie den Flug selbst organisieren. Andernfalls übernimmt iES/iE diese Aufgabe. Alle Schülerinnen und Schüler benötigen ein Jugendflugticket, das 12 Monate gültig ist. Auf diesem Ticket sollte wenn möglich der genaue Termin für den Rückflug noch nicht vermerkt sein. Es sollte sich also um ein so genanntes offenes Ticket handeln. Das genaue Rückflugdatum wird dann von Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn selbst vor Ort gebucht, sobald in Absprache mit den Gasteltern, der Schule und Ihnen das Datum festgelegt werden kann. Viele Fluggesellschaften haben jedoch ihre Tarife und Buchungsmodalitäten so verändert, dass bereits bei der Buchung der Hinreise ein fiktives Datum für den Rückflug eingetragen werden muss. Dieses fiktive Datum muss dann gegen einen Aufpreis rechtzeitig vor Ort geändert werden. ‹berlegen Sie deshalb bereits vor dem Hinflug, wie und wann Ihr Kind wieder nach Hause kommen soll und ob Sie allenfalls eine gemeinsame Reise im Gastland am Ende des Schuljahres in Betracht ziehen. Das Ticket sieht die gleiche Rückflugroute vor wie auf der Hinreise. Alle ƒnderungen dieser Route sind nur mit Umbuchungsgebühren möglich. Wenn Ihr Kind nicht am Abflughafen erscheint, verfällt das gesamte Ticket. Wenn Sie den Flug in Eigenregie buchen, berücksichtigen Sie die genannten Hinweise. Bei der Festlegung des Rückreisedatums muss unbedingt auch das Ablaufdatum des Schülervisums berücksichtigt werden. In den USA darf ein Schweizer Staatsangehöriger noch 30 Tage nach Ablauf des Visums im Land bleiben. In den andern Ländern gibt es keine solche Verlängerungsmöglichkeit.
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Das Auslandschuljahr ist für die ganze Familie ein Einschnitt im Alltag. Planen Sie für den Zeitraum der bevorstehenden Abreise, also Juli/August, keine grösseren Reisen mehr ein. Erfahrungsgemäss gibt es immer Formalitäten, die sehr kurzfristig erledigt und geregelt werden müssen. Dies betrifft insbesondere den Prozess der Erteilung des Visums.
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